Schülerrat

Die SV in der Grundschule setzt sich aus den Klassensprechern/-innen der Klassen 1 bis 4 zusammen. Innerhalb der ersten vier bis sechs Wochen eines Schulhalbjahres treffen sich alle gewählten Klassensprecher/-innen zur ersten SV-Sitzung; zeitnah werden dann der/die Schülersprecher/-in gewählt. Die SV trifft sich in regelmäßigen Abständen, um das Schulleben der Grunschule Roffhausen aktiv mitzugestalten.

Auf der Grundlage des niedersächsischen Schulgesetzes hat die Grundschule Roffhausen die Geschäftsordnung des Schülerrats beschlossen:

§1 Die Schüler/-innenvertretung
Die SV hat die Aufgabe, die Schülerschaft der Schule wirksam zu vertreten
und zu repräsentieren.
Dazu gehören u.a. folgende Punkte:
· Regelmäßige Treffen im Schüler/-innenrat zu aktuellen Themen
· Teilnahme und Mitarbeit in der Gesamtkonferenz
· In den Klassen vom Schüler/-innenrat und von wichtigen Dingen aus der
Gesamtkonferenz berichten
· Teilnahme an SV-Seminaren und SV-Tagen
· Mitreden bei wichtigen Themen, wie z.B. Anschaffung neuer
Pausenspielgeräte

§ 2 Der Schüler/-innenrat
Der Schüler/-innenrat ist die Versammlung aller gewählten
Klassensprecherinnen und Klassensprecher aller Klassen. Alle vier bis sechs
Wochen trifft sich dieser zu einer einstündigen Versammlung, auf der wichtige
Themen besprochen werden.

§ 3 Die Klassensprecherin und der Klassensprecher
In den ersten vier Wochen eines neuen Schuljahres wählen die Klassen jeweils
eine Klassensprecherin und einen Klassensprecher sowie deren Vertreter. Die
Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer bereitet die Wahl gemeinsam mit den
Schülerinnen und Schülern vor und beaufsichtigt die Wahl.

§ 4 Die Schülersprecherin und der Schülersprecher
Die Schülersprecherin und der Schülersprecher werden auf der zweiten
Sitzung des Schüler/-innenrates im neuen Schuljahr gewählt. Wahlberechtigt
sind dabei alle Klassensprecherinnen und Klassensprecher. Die Schülersprecherin und der Schülersprecher leiten den Schüler/-innenrat.
Des Weiteren vertreten sie die Schülerschaft bei schulischen Veranstaltungen
(z.B.: Sie halten bei Schulfesten, Weihnachtsfeiern u.ä. eine Rede.)

§ 5 Informationsweitergabe an die Schülerschaft
Die SV informiert nach jeder SV-Sitzung die gesamte Schülerschaft der
Grundschule Roffhausen. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher informieren ihre Klassen über besprochene Themen in der SV-Sitzung. Hierfür wird das Protokoll der Sitzung verwendet. Es wird nach jeder SV-Sitzung in die SV-Mappe geheftet und verbleibt im Klassenraum.

§ 6 SV-Berater-/in
Der Schüler/-innenrat wird von einer SV-Beraterin/einem SV-Berater in seiner
Arbeit beratend unterstützt. Sie/Er gibt der SV Hilfen und Ratschläge sowie
Vorschläge für die SV-Arbeit.