Schulelternrat

Der Schulelternrat setzt sich aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaft zusammen. Er wählt aus seiner Mitte die Elternratsvorsitzende oder den Elternratsvorsitzenden sowie deren Vertretung. Außerdem werden aus der Mitte des Schulelternrats Vertreterinnen oder Vertreter und eine gleiche Anzahl von Stellvertreterinnen oder Stellvertretern für die Gesamtkonferenz und die Fachkonferenzen gewählt.

Der Vorsitzende lädt den Schulelternrat in der Regel mindestens zweimal im Jahr zu einer Sitzung ein. Eine Sitzung des Schulelternrats ist auch einzuberufen, wenn ein Fünftel der Mitglieder oder die Schulleitung es unter Angabe des Beratungsgegenstandes verlangt. (Vgl. Niedersächsisches Kultusministerium (Hrsg) (2013): Niedersächsisches Schulgesetz; Stand: 03.05.2021)